Fördermittel für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen


Neben EigentümerInnen von Einfamilienhäusern können nun ab August 2024 auch private EigentümerInnen von Mehrfamilienhäuser Fördergelder für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen beantragen. Von 30 bis maximal 70 Prozent an Förderung ist möglich (je nach Voraussetzung).

Eventuell gibt es auch noch einen Energieeffiziensbonus von 5 Prozent für die Nutzung von Wärmepumpen. Auch ein Geschwindigkeitsbonus bis 2028, oder ein Einkommens-Bonus bei niedrigen Haushaltsjahreseinkommen, kommen eventuell in Frage. Dies – neben den günstigen KfW-Darlehen bzw. Förderkrediten – machen ein solches Projekt interessant.

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