Seit dem 01. Dezember 2017 gibt es eine neue Regelung über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude, die zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, beitragen soll.
Dadurch erhalten Haus- und Wohnungseigentümer attraktive staatliche Zuschüsse bei der Energieberatung ihrer Wohngebäude. Die persönliche Fachkompetenz bei der Vor-Ort-Beratung und bei der Ausstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen wird in den Mittelpunkt gestellt.