Neue Förderrunde und verpflichtendes Gebäudeenergiegesetz


Gebäudeenergiegesetz verpflichtet bei neuen Heizungsanlagen. EigentümerInnen von Bestandsgebäuden gilt seit 2024 die sogenannte 65 Prozent EE-Regelung.

Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden.

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